Preise und Kosten
Erstgespräch & Einzeltherapie:
50 Minuten | 80 Euro
Unterstützung durch die Krankenkasse
Psychotherapeutinnen in Ausbildung unter Supervision dürfen bereits selbstständig arbeiten, befinden sich jedoch noch in der letzten Ausbildungsphase.
Leider ist eine Rückerstattung durch die Krankenkassen in diesem Rahmen nicht möglich, da für eine Kostenübernahme ein vollständig abgeschlossener Eintrag in die offizielle Psychotherapeut:innenliste notwendig ist.
Sozialtarif-Plätze nach Rücksprache
Ein Sozialtarif ist ein vergünstigter Preis für Psychotherapie, der Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Studierende, Arbeitssuchende, Alleinerziehende) angeboten wird.
Ziel ist es, auch in schwierigen finanziellen Situationen den Zugang zu therapeutischer Unterstützung zu ermöglichen.
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Information zur Bezahlung
Der Betrag ist im Anschluss bar zu bezahlen oder bis spätestens 3 Werktage nach dem Erhalt der Honorarnote zu überweisen. Die Honorarnote erhalten Sie zu einem von uns gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt.
Absageregelung
Sollten ein bereits vereinbarter Termin nicht eingehalten werden können, wird darum gebeten, so rasch wie möglich telefonisch (per Anruf oder SMS) abzusagen. Bei Absagen, die kurzfristiger als 48 Stunden erfolgen, oder bei nicht abgesagten Terminen, wird der Termin in Rechnung gestellt, da dieser exklusiv reserviert ist und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut*innen sind gesetzlich zur Verschwiegenheit und zur Dokumentation über abgehaltene Sitzungen verpflichtet (laut § 37 Psychologengesetz 2013 und § 15 Psychotherapiegesetz 1990). Auch die Supervision und Intervision unterliegen diesen Kriterien.
In Ausbildung unter Supervision
In Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass wir uns im fortgeschrittenen Stadium unserer psychotherapeutischen Ausbildung befinden und berechtigt sind, psychotherapeutisch zu arbeiten. Um die Qualität der Therapie sicherzustellen, wird unsere Arbeit regelmäßig im Rahmen von Supervision begleitet und reflektiert. Diese Supervision unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung über die Krankenkasse bei Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich ist.